Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




114 Fischwirtschaft

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Fischwirtschaft, Fischerei oder Fischzucht. Sie züchten Fische und ziehen sie in natürlichen oder künstlichen Teichanlagen auf, fangen Fische und andere Wassertiere in Flüssen und Seen oder im Meer, verarbeiten und verkaufen sie.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Fische züchten und vermehren, die Fischbrut pflegen, Jungfische in künstliche oder natürliche Teiche einsetzen, Teichanlagen abfischen
● die Pflege des Lebensraumes übernehmen, z.B. Wasserqualität überwachen, z.B. pH-Wert kontrollieren, Wasser ggf. aufbereiten bzw. dabei mithelfen, Teichränder pflegen
● Fische und andere Wassertiere in Flüssen und Seen oder im Meer fangen
● Fische veredeln und vermarkten, z.B. Fische ausnehmen, filetieren und küchenfertig vorbereiten, räuchern, einsalzen, marinieren, kühlen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
1140 Berufe in der Fischwirtschaft (ohne Spezialisierung)
1141 Berufe in der Fischzucht
1142 Berufe in der Fischerei
1149 Aufsichts- und Führungskräfte – Fischwirtschaft
Nicht einzubeziehende Positionen:
111 Landwirtschaft
112 Tierwirtschaft
SchlüsselTitel
111Landwirtschaft
112Tierwirtschaft
115Tierpflege
117Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Fischwirtschaft

3Berufsgruppe

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