Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben im Gartenbau. Sie sind für fachliche, kaufmännische und organisatorische Tätigkeiten verantwortlich und gestalten die Geschäftspolitik von Gartenbauunternehmen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● koordinierende und leitende Aufgaben in Produktion und Verkauf, z.B. von Bäumen, Stauden, Gemüse und Obst, in der Friedhofsgärtnerei oder im Garten- und Landschaftsbau übernehmen
● betriebliche Arbeit organisieren und kalkulieren, z.B. den effizienten Einsatz der Betriebsmittel steuern, Arbeitskräfte einteilen
● Produktionsfaktoren, Aufwand und Ertrag der gartenbaulichen Betriebe erfassen und bewerten
● mit Auftraggebern, Kunden und Kundinnen, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten
● marktwirtschaftliche Dispositionen treffen, Möglichkeiten der Marktnutzung erschließen
● Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz veranlassen und überwachen
● die Geschäftspolitik für das kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten bzw. mitgestalten
● Mitarbeiter/innen anleiten sowie ggf. Aus- und Weiterbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
12193 Aufsichtskräfte – Gartenbau
12194 Führungskräfte – Gartenbau
Nicht einzubeziehende Positionen:
1119 Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft
1179 Aufsichts- und Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
1169 Aufsichts- und Führungskräfte – Weinbau