Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben im Berg- und Tagebau und in der Sprengtechnik. Sie steuern und überwachen den Prozess der Rohstoffgewinnung in einem bestimmten Bereich oder aber im gesamten Bergwerk unter Berücksichtigung von sicherheitstechnischen, ökologischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Verantwortung für einen Teil des Bergwerks tragen, z.B. im technischen Bereich, für den Einsatz von Maschinen oder in Sicherheitsfragen
● Aufsicht über die Mitarbeiter/innen im Verantwortungsbereich führen, Mitarbeiter/innen anleiten, ggf. Personalentschei-dungen für den Gesamtbetrieb treffen
● Arbeitsgeräte auswählen, Maschineneinsatz koordinieren, Arbeits- und Einsatzpläne erstellen
● für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung der Arbeitsgeräte wie Vortriebs-, Abbau- und Gewinnungsmaschinen sorgen
● Erschließung von Lagerstätten sowie Gewinnung von Rohstoffen wie Kohle, Salze und Erze planen und koordinieren
● betriebswirtschaftliche Entscheidungen, z.B. Investitionsentscheidungen, treffen
● Erreichung der Gewinnungsziele in Hinblick auf Quantität, Qualität und Effizienz kontrollieren und ggf. Optimierungen vornehmen
● Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich bzw. Gesamtbe-trieb gewährleisten, Kontrollen durchführen
● Kontakt zu anderen Unternehmen und zu Behörden, insbesondere den Bergbaubehörden pflegen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
21193 Aufsichtskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik
21194 Führungskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:
3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau