Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Textilverarbeitung, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie erledigen anspruchsvolle fachliche Arbeiten, planen, steuern und überwachen Arbeitsabläufe, Personal- und Betriebsmitteleinsatz in der Textilverarbeitung und sorgen für die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzstandards am Arbeitsplatz.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Arbeitsabläufe der Textilverarbeitung inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Personaleinsatz planen, Materialverbrauch und Zeitaufwände berechnen
● Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz von Betriebsmitteln und Anlagen der Textilverarbeitung sicherstellen, Wartungs-, Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
● über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren, Budgets überwachen, Betriebsabrechnung erstellen
● schwierige Fachaufgaben in Schneiderei, Hutmacherei und der Bekleidungsindustrie, in Segelmacherei, Polsterei und Fahrzeug-innenausstattung übernehmen
● Qualitätssicherungsmaßnahmen, beispielsweise Qualitätskontrollen, in der Textilverarbeitung durchführen und überwachen
● Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen zu Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sicherstellen
● Mitarbeiter/innen anleiten, bei der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen mitwirken und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Damen- und Herrenschneidermeister/in
Modistenmeister/in
Segelmachermeister/in
Industriemeister/in – Fahrzeuginnenausstattung
Polsterermeister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Bekleidungstechniker/in (28223)
Bekleidungsingenieur/in (28224)
Industriemeister/in – Textilwirtschaft (28193)
Gestalter/in – Bekleidung, Mode (28213)
Modedesigner/in (Hochschule) (28214)
Kürschnermeister/in (28393)