Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




013 Unteroffiziere ohne Portepee

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe erfüllen bei der Bundeswehr im Unteroffiziersrang ohne Portepee zumeist Aufgaben, die denen des erlernten zivilen Berufs entsprechen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


für den erlernten Zivilberuf typische Aufgaben in allen Uniformträgerbereichen (Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis) übernehmen 


aufgrund des Dienstgrades Vorgesetztenfunktionen gegenüber den Mannschaften wahrnehmen 


Fachaufgaben im allgemeinen Fachdienst wahrnehmen, z. B. in der Elektronikinstandsetzung, der Luftfahrzeugausrüstungstechnik, in der Kfz-Instandsetzung oder im Bereich Verpflegung 


Patienten und Patientinnen betreuen, Blut abnehmen, Verbände anlegen, über Prophylaxe beraten, bei der ärztlichen Behandlung assistieren, Patientenakten führen 


das Musikrepertoire, je nach musikalischer Richtung des Musikkorps, einstudieren und vortragen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


0130 Unteroffiziere ohne Portepee
Nicht einzubeziehende Positionen:


011 Offiziere


012 Unteroffiziere mit Portepee


014 Angehörige der regulären Streitkräfte in sonstigen Rängen
SchlüsselTitel
011Offiziere
012Unteroffiziere mit Portepee
014Angehörige der regulären Streitkräfte in sonstigen Rängen

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Unteroffiziere ohne Portepee

3Berufsgruppe

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