Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




1122 Berufe in der Geflügelhaltung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Zucht, Haltung und Versorgung von Geflügeltieren zur Erzeugung und Vermarktung von Produkten wie Eiern, Fleisch, Federn oder Zuchttieren.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Geflügeltiere (z. B. Hühner, Truthähne, Gänse, Enten) versorgen und aufziehen 


Mischen von Futter und Futterzusätzen nach Zuchtplan, Abfüllen von Wasser in entsprechende Tränkebehälter  


Anbau und Einkauf von Futtermitteln und anderen für die Geflügelhaltung erforderlichen Betriebsmitteln 


Gesundheit der Geflügeltiere überwachen, Krankheiten und Verletzungen feststellen 


Käfige, Legebatterien und Freiplätze prüfen, reinigen und instand halten 


Eier und andere Produkte einsammeln, sortieren, verpacken und lagern, Geflügel schlachten und zurichten für die Vermarktung und den Verkauf 


technische Geräte und Anlagen des Zuchtbetriebs bedienen und warten, z. B. Reinigungs- und Wärmeanlagen, Selbsttränken, Fütterungseinrichtungen und Beleuchtungsanlagen  


Aufgaben in der Betriebsführung und Dokumentation übernehmen, z. B. Stallbuch oder Zuchtbuch führen, Futtermittel- und Verbrauchsnachweise erstellen 


Marktanalysen durchführen, Planung und Koordination der Produktvermarktung
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


11222 Berufe in der Geflügelhaltung – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten


11223 Berufe in der Geflügelhaltung – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


1110 Berufe in der Landwirtschaft (ohne Spezialisierung)


1150 Berufe in der Tierpflege (ohne Spezialisierung)


1151 Berufe in der Nutztierpflege
SchlüsselTitel
1110Berufe in der Landwirtschaft (ohne Spezialisierung)
1150Berufe in der Tierpflege (ohne Spezialisierung)
1151Berufe in der Nutztierpflege

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Berufe in der Geflügelhaltung

4Berufsuntergruppe

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