Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




1149 Aufsichts- und Führungskräfte – Fischwirtschaft

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Fischwirtschaft. Sie organisieren Arbeitsabläufe, Betrieb und Personal in der Zucht und Haltung sowie in der Vermarktung von Fischen und Fischprodukten oder entwickeln Geräte und Verfahren der Fischereitechnik.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Zucht, Aufzucht, Haltung und Fütterung von Fischen planen, organisieren und überwachen 


Fischfang durch bewegte oder stille Fischerei planen und koordinieren  


effektive Verarbeitung des Fangs z. B. das Schlachten, Säubern, Filetieren, Räuchern und Marinieren der Fische und anderen Wassertiere veranlassen,  


Qualität der Produkte und der ausgeführten Arbeiten kontrollieren, für den rationellen Einsatz der Betriebsmittel sorgen, Investitionsentscheidungen treffen 


Vermarktung von Fisch und Fischprodukten planen und organisieren bzw. durchführen, Verträge mit Abnehmern schließen 


den optimalen Einsatz von Maschinen und Geräten sowie der Verfahren und Prozesse der Fischereitechnik planen und veranlassen 


Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz ergreifen und für die Einhaltung sorgen 


Personaleinsatz planen, Mitarbeiter/innen leiten, Auszubildende unterweisen 


kaufmännische Tätigkeiten erledigen, betriebswirtschaftliche, personelle und technische Entscheidungen treffen, Betriebsstrategien entwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


11493 Aufsichtskräfte – Fischwirtschaft


11494 Führungskräfte – Fischwirtschaft
Nicht einzubeziehende Positionen:


1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
SchlüsselTitel
1129Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht und Führung - Fischwirtschaft

4Berufsuntergruppe

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