Inhalt:
Angehörige dieser Berufe versorgen und betreuen Haus- oder Zootiere in artgerecht eingerichteten Tierunterkünften z. B. in Tierheimen oder -pensionen, Tierhandlungen und Zoos.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Tierunterkünfte von Haus- und Zootieren wie Gehege, Käfige, Ställe oder Terrarien artgerecht einrichten, z. B. Spielgerät und Futterplätze aufstellen
Tierunterkünfte instand halten, entmisten, reinigen, desinfizieren und einstreuen
Tiere füttern, tränken und pflegen, artgerechte Futtermischungen herstellen, Futterrationen zusammenstellen und Futter art- und verhaltensgerecht anbieten.
Tiere nach ihren Bedürfnissen pflegen, z. B. Pelze und Fell waschen, bürsten, scheren oder trimmen, Klauen schneiden, Zähne, Augen und Ohren kontrollieren und reinigen
Tiere bei Bedarf bewegen und beschäftigen, z. B. Hunde ausführen
Tiere beobachten und kontrollieren in Hinblick auf Verhalten, Gesundheit, Brunst bzw. Ranz, Trächtigkeit, Tierverhalten dokumentieren
Krankheiten erkennen bzw. Krankheiten vorbeugen, bei tierärztlichen Eingriffen assistieren
in der betrieblichen Verwaltung mitarbeiten, z. B. Kostenkalkulationen erstellen, Zahlungsverkehr abwickeln, bei der Qualitätssicherung mitwirken
Kunden und Kundinnen sowie Besucher/innen betreuen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
11522 Berufe in der Haus- und Zootierpflege – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
1110 Berufe in der Landwirtschaft (ohne Spezialisierung)
1121 Berufe in der Nutztierhaltung (außer Geflügelhaltung)
1130 Berufe in der Pferdewirtschaft (ohne Spezialisierung)
1140 Berufe in der Fischwirtschaft (ohne Spezialisierung)
1173 Berufe in der Jagdwirtschaft und Wildhege