Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben im Weinbau. Sie sind für die Produktion und Vermarktung von Wein sowie organisatorische, betriebswirtschaftliche und leitende Aufgaben zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Neuanlagen planen und koordinieren, Sorten auswählen, Arbeiten am Rebstock sowie Bodenpflege planen und veranlassen
die Weinlese vorbereiten und organisieren, z. B. Saisonarbeitskräfte anleiten, Erträge feststellen
die Verarbeitung der Trauben organisieren und ggf. mitarbeiten, Weinabfüllung veranlassen
Einsatz von Maschinen und Geräten planen, Maschinen handhaben und warten
Arbeitsverfahren festlegen, Arbeitskräftebedarf kalkulieren, Arbeitskräfteeinsatz organisieren, Mitarbeiter/innen anleiten, Personalentscheidungen treffen
betriebswirtschaftliche Aufgaben erledigen, z. B. Kellerbuchführung, Ertragsberechnung, Kostenkalkulation, ggf. betriebliche Grundsatzentscheidungen treffen
Werbemaßnahmen und Vermarktung des Weines an den Handel, an Genossenschaften oder als Direktvermarktung planen und durchführen
den Weinbaubetrieb nach außen repräsentieren, z. B. gegenüber Kunden und Kundinnen, Behörden, der Winzergenossenschaft, der Öffentlichkeit am Tag der offenen Tür
den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
die Einhaltung von Vorschriften, z. B. zum Arbeits- und Umweltschutz, sicherstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
11693 Aufsichtskräfte – Weinbau
11694 Führungskräfte – Weinbau
Nicht einzubeziehende Positionen:
1119 Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft
1219 Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau
2919 Aufsichts- und Führungskräfte – Getränkeherstellung