Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




1179 Aufsichts- und Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in Forst- und Jagdwirtschaft und Landschaftspflege. Sie organisieren und leiten die Nutzung und Pflege von Wäldern, die Hege des Wildbestandes und die Jagd oder die Pflege und den Schutz von Naturlandschaften.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Waldentwicklung steuern, Forstbewirtschaftung betreuen und kontrollieren 


Produktion, Ernte und Vermarktung von Holz steuern und koordinieren 


Jagd und Wildbewirtschaftung organisieren und durchführen 


Landschaftspflege und Schutz und Gestaltung von Biotopen veranlassen und kontrollieren 


den Maschinen- und Gerätepark betreuen, Einsatz der Maschinen planen und organisieren 


betriebliche Abläufe analysieren, planen und kalkulieren, betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, z. B. Kostenpläne und Abrechnungen erstellen 


Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz planen und überwachen 


Mitarbeiter/innen anleiten, Aus- und Weiterbildung planen und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


11793 Aufsichtskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege


11794 Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
Nicht einzubeziehende Positionen:


1119 Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft


1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft


1219 Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau
SchlüsselTitel
1119Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft
1129Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
1219Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht,Führung-Forst,Landschaftspflege

4Berufsuntergruppe

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