Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in Forst- und Jagdwirtschaft und Landschaftspflege. Sie organisieren und leiten die Nutzung und Pflege von Wäldern, die Hege des Wildbestandes und die Jagd oder die Pflege und den Schutz von Naturlandschaften.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Waldentwicklung steuern, Forstbewirtschaftung betreuen und kontrollieren
Produktion, Ernte und Vermarktung von Holz steuern und koordinieren
Jagd und Wildbewirtschaftung organisieren und durchführen
Landschaftspflege und Schutz und Gestaltung von Biotopen veranlassen und kontrollieren
den Maschinen- und Gerätepark betreuen, Einsatz der Maschinen planen und organisieren
betriebliche Abläufe analysieren, planen und kalkulieren, betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, z. B. Kostenpläne und Abrechnungen erstellen
Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz planen und überwachen
Mitarbeiter/innen anleiten, Aus- und Weiterbildung planen und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
11793 Aufsichtskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
11794 Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
Nicht einzubeziehende Positionen:
1119 Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft
1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
1219 Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau