Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben im Gartenbau, welche einen hohen Komplexitätsgrad aufweisen und ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Sie leiten bzw. verwalten Betriebe des Gartenbaus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
das betriebliche Geschehen im Gartenbaubetrieb organisieren und leiten, z. B. Pflanzenauswahl, Entscheidungen über Züchtungen, Pflege- und Düngemaßnahmen treffen
Arbeitsverfahren und -abläufe planen und steuern, z. B. über den effizienten Einsatz der Betriebsmittel und über Produktions- und Verkaufsstrategien entscheiden
Mitarbeiter/innen leiten, Personalentscheidungen treffen
kaufmännisch-administrative Tätigkeiten durchführen, betriebswirtschaftliche Entscheidungen z. B. über Neuzüchtungen oder Vermarktungsformen auf Grundlage von Kostenanalysen treffen
den Gartenbaubetrieb nach außen repräsentieren, z. B. gegenüber Kunden und Kundinnen, Behörden, der Gartenbaugenossenschaft oder der Öffentlichkeit am Tag der offenen Tür
die Einhaltung von Vorschriften, z. B. zum Arbeits- und Pflanzen- und Umweltschutz, sicherstellen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
12194-100 Gartenbaubetriebsleiter/in
12194-101 Betriebsleiter/in - Gartenbau
12194-102 Gartenbauleiter/in
12194-103 Gartenbauverwalter/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Betriebsleiter/in - Floristik(12294)
Betriebsleiter/in - landwirtschaftlich(11194)
Gartenbauwissenschaftler/in(12104)
Önologe/Önologin(11604)