Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Glasherstellung und -verarbeitung. Sie sind in Betrieben der Glasherstellung, des Glasapparatebaus und der optischen Industrie tätig und tragen Verantwortung für die Produktionsprozesse.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Produktionsziele festlegen, bestmögliche Fertigungsschritte für die Glasproduktion, -verarbeitung und -veredelung analysieren, Arbeitsabläufe und -aufteilung bestimmen
Materialbedarf berechnen und für Materialnachschub, z. B. von Rohglas, sorgen, Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen
Muster, Entwurfsskizzen und technische Zeichnungen beispielsweise von Mikroskopen erstellen oder kontrollieren
Einstellungen von Maschinen und Geräten, wie z. B. von CNC-gesteuerten Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen, kontrollieren
die Herstellung von optischen Bauteilen wie Prismen oder Spiegeln unter Anwendung von Probegläsern und Feinmesszeugen prüfen
Werkstücke in Bezug auf Funktion, Sauberkeit, Passung und Genauigkeit kontrollieren, Fehler erkennen und beseitigen
Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz sicherstellen
Kunden und Kundinnen beraten, Angebote für Glasprodukte erstellen, Verhandlungen mit Lieferanten von Rohmaterialien oder Hilfsstoffen führen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
21393 Aufsichtskräfte – Industrielle Glasherstellung und -verarbeitung
Nicht einzubeziehende Positionen:
3339 Aufsichtskräfte – Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau
9349 Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Keramik- und Glasgestaltung