Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




233 Fototechnik und Fotografie

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe erstellen fotografische Aufnahmen, führen Arbeiten in Fotolabors aus, entwickeln Geräte der Foto- und Fotolabortechnik und restaurieren alte Filme.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Fotoaufnahmen anfertigen, z. B. in den Bereichen Porträt-, Produkt-, Industrie- und Architektur-, Wissenschafts- und Pressefotografie 


zielgruppengerechte Gestaltungskonzepte entwickeln, in der Werbefotografie die Auswahl des geeigneten Werbeträgers, z. B. Zeitschrift, Leuchtreklame, treffen 


analoge und digitale Fotolaborarbeiten erledigen, z. B. Filme entwickeln, Minilabs bedienen, Vergrößerungen anfertigen, Bilder drucken, Scanarbeiten durchführen 


digitale Bilddaten mithilfe geeigneter Computerprogramme verarbeiten und bearbeiten, z. B. Bilder retuschieren, Farben und Helligkeit korrigieren, Bilddaten verwalten 


magnetische Aufzeichnungen (MAZ) ausführen, mithilfe von Schriftgeneratoren Titel und Untertitel einfügen, Videobänder und Videokassetten vervielfältigen, alte Filme restaurieren 


betriebliche Abläufe in der Bildproduktion und -fertigung organisieren, Preise und Ausgaben kalkulieren, z. B. für Chemikalien und Fotopapiere 


Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


2331 Berufe in der Fototechnik


2332 Berufe in der Fotografie


2339 Aufsichtskräfte – Fototechnik und Fotografie

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Kurztitel

Fototechnik und Fotografie

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