Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




2419 Aufsichtskräfte – Metallerzeugung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Metallerzeugung. Sie bereiten Fertigungsschritte vor, kontrollieren die sachgemäße Beschickung der Anlagen und überprüfen die Qualität der Erzeugnisse.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Formstoffe, Gießwerkstoffe und andere Arbeitsmaterialien beschaffen 


optimale Fertigungsschritte analysieren und auswählen, Daten für die Fertigung und den Produktionsablauf aus Zeichnungen, Handbüchern und technischer Fachliteratur ermitteln 


Maschinen und Anlagen einrichten, Schmelzanlagen vorbereiten, Gewichts- und Mengenanteile unterschiedlicher Metalle in der Legierung berechnen 


den reibungslosen Betriebsablauf überwachen 


Rohstoffe, Vor- und Endprodukte im Rahmen der Qualitätssicherung auf ihre Übereinstimmung mit den geforderten Qualitäts- und Sicherheitsnormen prüfen 


bei der Einführung neuer Maschinen, Fertigungsanlagen, Materialien, Arbeitsverfahren und Hilfsmittel mitarbeiten 


Arbeitssicherheitsbestimmungen überwachen, z. B. Mitarbeiter/innen zum Tragen von Sicherheitskleidung anhalten, auf Anbringung von Schutzvorrichtungen an Maschinen achten 


Mitarbeiterschulung und -weiterbildung sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


24193 Aufsichtskräfte – Metallerzeugung
Nicht einzubeziehende Positionen:


2429 Aufsichtskräfte – Metallbearbeitung


9359 Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Metallgestaltung
SchlüsselTitel
2429Aufsichtskräfte – Metallbearbeitung
9359Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Metallgestaltung

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht - Metallerzeugung

4Berufsuntergruppe

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