Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Metallbearbeitung. Sie sind in verantwortungsvollen Positionen in der Metallindustrie, vor allem in den Bereichen der Produktion, Fertigung, Montage und Organisation, tätig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Kraft- und Arbeitsmaschinen und dazu gehörende Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel auswählen und funktionserhaltende Maßnahmen treffen
neue Maschinen, Fertigungsanlagen, Materialien, Arbeitsverfahren und Hilfsmittel einführen, aufstellen und in Betrieb nehmen
Informationen aus der verknüpften, rechnergestützten Verfahrensentwicklung, Fertigung und Qualitätssicherung in rationelle Prozessorganisation umsetzen
Fertigungs- und Veredelungsprozesse planen, einleiten, steuern, überwachen und optimieren
Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Werkzeugmaschinen, Transport- und Förderanlagen sowie Mess- und Prüfeinrichtungen veranlassen und durchführen
Betriebseinheiten in der Metallindustrie leiten sowie koordinierende Aufgaben mit vor- und nachgelagerten Abteilungen übernehmen
Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes überwachen
Kosten erfassen, analysieren und bewerten, zugeteilte Budgets einhalten, Systeme zur Überwachung von Planungszielen und Prozessen v.a. bei der Fertigung anwenden
Mitarbeiter/innen anleiten, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
24293 Aufsichtskräfte – Metallbearbeitung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2419 Aufsichtskräfte – Metallerzeugung
2439 Aufsichtskräfte – Metalloberflächenbehandlung
2449 Aufsichtskräfte – Metallbau und Schweißtechnik
2459 Aufsichtskräfte – Feinwerk- und Werkzeugtechnik