Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




2629 Aufsichtskräfte – Energietechnik

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in Energietechnik, Elektroinstallation und -maschinentechnik sowie in der elektrischen Betriebstechnik, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie organisieren und überwachen den Betrieb und die Instandhaltung von Kraftwerken, Energienetzen und elektrotechnischen Anlagen, koordinieren Arbeitsabläufe und stellen die termin-, kosten- und fachgerechte Erledigung von Aufträgen sicher.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Aufbau- und Ablaufstrukturen optimieren, Kapazitätsplanungen erstellen und umsetzen, Produkt- und Materialdisposition übernehmen 


regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Werkzeugen, Transporteinrichtungen und Arbeitsmaschinen planen, veranlassen und überwachen 


Kosten nach vorgegebenen Plandaten erfassen, analysieren und bewerten, Budgets überwachen, Betriebsabrechnungen erstellen 


Einhaltung der einschlägigen VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und anderer technischer und rechtlicher Vorschriften, z. B. Arbeitsschutzbestimmungen, gewährleisten 


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


26293 Aufsichtskräfte – Energietechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


2519 Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik


2619 Aufsichtskräfte – Mechatronik und Automatisierungstechnik


2639 Aufsichtskräfte – Elektrotechnik
SchlüsselTitel
2519Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik
2619Aufsichtskräfte – Mechatronik und Automatisierungstechnik
2639Aufsichtskräfte – Elektrotechnik

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Kurztitel

Aufsicht - Energietechnik

4Berufsuntergruppe

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