Inhalt:
Angehörige dieser Berufe sind für die Überwachung, Instandhaltung sowie die regelmäßige Wartung der Maschinen, Anlagen und Hilfseinrichtungen für den Betrieb von Schiffen, Triebzügen, Reisezug- und Güterwagen sowie Luftfahrzeugen zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Maschinen, Anlagen und Hilfseinrichtungen für den Betrieb von Schiffen, Triebzügen, Reisezug- und Güterwagen sowie Luftfahrzeugen überwachen, warten und instand halten
etwaige Schäden und Mängel analysieren und die notwendigen Reparaturarbeiten veranlassen
Luftfahrzeuge nach der Landung einweisen und sichern bzw. vor dem Flug abfertigen, z. B. Fluggeräte mit Außenbordstrom, Druckluft und Frischwasser versorgen
Funkstellen koordinieren, Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen entgegennehmen und weiterleiten
das technische Personal anleiten, Arbeitseinsatz und Aufgaben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich planen und koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
5111 Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb
5112 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb
5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb
5118 Berufe im technischen Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)
5119 Aufsichtskräfte – Technischer Betrieb im Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr
Nicht einzubeziehende Positionen:
512 Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur
515 Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs