Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




511 Technischer Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe sind für die Überwachung, Instandhaltung sowie die regelmäßige Wartung der Maschinen, Anlagen und Hilfseinrichtungen für den Betrieb von Schiffen, Triebzügen, Reisezug- und Güterwagen sowie Luftfahrzeugen zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Maschinen, Anlagen und Hilfseinrichtungen für den Betrieb von Schiffen, Triebzügen, Reisezug- und Güterwagen sowie Luftfahrzeugen überwachen, warten und instand halten 


etwaige Schäden und Mängel analysieren und die notwendigen Reparaturarbeiten veranlassen 


Luftfahrzeuge nach der Landung einweisen und sichern bzw. vor dem Flug abfertigen, z. B. Fluggeräte mit Außenbordstrom, Druckluft und Frischwasser versorgen 


Funkstellen koordinieren, Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen entgegennehmen und weiterleiten 


das technische Personal anleiten, Arbeitseinsatz und Aufgaben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich planen und koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


5111 Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb


5112 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb


5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb


5118 Berufe im technischen Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)


5119 Aufsichtskräfte – Technischer Betrieb im Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr
Nicht einzubeziehende Positionen:


512 Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur


515 Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
SchlüsselTitel
512Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur
515Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Tech.Betrieb Eisenb.,Luft,Schiffsverkehr

3Berufsgruppe

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