Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe im technischen Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und die in der übergeordneten Systematikposition „511 Technischer Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs“ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe stellen drahtlose Kommunikationsverbindungen her und tauschen Meldungen aus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
die Verkehrsabwicklung, z. B. in Häfen, per Funk steuern
Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen entgegennehmen und weiterleiten
den Seefunkverkehr an Land und zu anderen Schiffen übernehmen, Schiffsführung mit Informationen zur Führung des Schiffs und seiner Sicherheit versorgen
Funktionstüchtigkeit der Geräte und Funkanlagen gewährleisten
per Funk Kontakt zu den Fahrzeugen, z. B. der Feuerwehr oder Polizei, halten und die Einsätze koordinieren
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
51182-100 Funker/in
51182-101 Schiffsfunker/in
51182-102 Bordfunker/in (Luftfahrt)
51182-104 Bordfunker/in
51182-105 Flugfunker/in
51182-106 Funkgehilfe/-gehilfin
51182-108 Seefunker/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Matrose/Matrosin(51132)