Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




51182 Berufe im technischen Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten

Inhalt:


Diese Systematikposition umfasst alle Berufe im technischen Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und die in der übergeordneten Systematikposition „511 Technischer Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs“ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe stellen drahtlose Kommunikationsverbindungen her und tauschen Meldungen aus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Verkehrsabwicklung, z. B. in Häfen, per Funk steuern 


Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen entgegennehmen und weiterleiten 


den Seefunkverkehr an Land und zu anderen Schiffen übernehmen, Schiffsführung mit Informationen zur Führung des Schiffs und seiner Sicherheit versorgen 


Funktionstüchtigkeit der Geräte und Funkanlagen gewährleisten 


per Funk Kontakt zu den Fahrzeugen, z. B. der Feuerwehr oder Polizei, halten und die Einsätze koordinieren
Zugeordnete Berufe (Beispiele):


51182-100 Funker/in


51182-101 Schiffsfunker/in


51182-102 Bordfunker/in (Luftfahrt)


51182-104 Bordfunker/in


51182-105 Flugfunker/in


51182-106 Funkgehilfe/-gehilfin


51182-108 Seefunker/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Matrose/Matrosin(51132)
SchlüsselTitel
51132Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Bordfunker/in
  • Bordfunker/in (Luftfahrt)
  • Flugfunker/in
  • Funker/in
  • Funkgehilfe/-gehilfin
  • Schiffsfunker/in
  • Seefunker/in

Kurztitel

TechBetEisenbLuftSchiffsv(ssT)-Fachkraft

5Berufsgattung

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