Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im technischen Betrieb im Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr. Sie überwachen und organisieren z. B. die technisch einwandfreie und betriebssichere Bereitstellung von Verkehrsmitteln und Ladeeinheiten.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
dafür Sorge tragen, dass die Fahrzeuge, wie z. B. Reise- und Güterzüge, Flugzeuge und Schiffe rechtzeitig und in technisch einwandfreiem Zustand bereitgestellt werden
Störungsmeldungen auswerten und vorbeugende Maßnahmen gegen Schäden und Mängel erarbeiten und umsetzen
den Einsatz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Gerät, vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, koordinieren
Arbeitsabläufe mit der Betriebsleitung bzw. die Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Stellen und mit betroffenen Abteilungen abstimmen und koordinieren
die Einhaltung von Unfall- und Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen
die Qualitätsüberwachung sicherstellen, die Einhaltung der Qualitätsmerkmale und Vorschriften überprüfen
Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
51193 Aufsichtskräfte – Technischer Betrieb im Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr
Nicht einzubeziehende Positionen:
2529 Aufsichts- und Führungskräfte – Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik
5129 Aufsichtskräfte – Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur
5159 Aufsichts- und Führungskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs