Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Bereich der Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur. Sie koordinieren z. B. die Arbeitsabläufe zur Kontrolle und Pflege der Einrichtungen und leiten ihre Mitarbeiter/innen an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
die Absicherung von Arbeits- und Unfallstellen leiten und überwachen, z. B. das Aufstellen von Warnsignalen oder Sperrungen von Straßen, Gleisen oder Tunneln veranlassen
die Montage, Reparatur und Wartung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sowie Lichtzeichenanlagen überwachen, Betriebsbereitschaft der Geräte und Anlagen sicherstellen
Arbeiten für Sonderdienste, z. B. den Winterdienst, koordinieren, Straßenwärter/innen und Hilfskräfte für Arbeiten zur Beseitigung von Eis und Schnee einteilen
Organisation und Leitung von Reparaturen der Verkehrsinfrastrukturen, wie z. B. Fahrbahndecken, Gleisabschnitten und Tunneln
Betriebskosten errechnen und geplante Maßnahmen kalkulieren, z. B. Firmenangebote für Reparatur- und Wartungsarbeiten einholen
die Arbeitsdurchführung und -qualität sowie die Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen
Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
51293 Aufsichtskräfte – Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur
Nicht einzubeziehende Positionen:
5119 Aufsichtskräfte – Technischer Betrieb im Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr
5159 Aufsichts- und Führungskräfte – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs