Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5142 Servicefachkräfte im Luftverkehr

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe beraten und betreuen Fluggäste am Flughafen und im Flugzeug. Sie erteilen Auskünfte, verkaufen Flüge, checken Passagiere ein und sind im Service an Bord von Flugzeugen tätig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Fluggäste am Flughafen beraten und betreuen, Informationen in der Schalter- bzw. Ankunftshalle erteilen 


die Fluggäste in der Abfertigungshalle bzw. am Gate abfertigen, z. B. am Check-in-Schalter Flugbuchungen prüfen, Sitzplätze zuweisen, Gepäck abfertigen, Flughafenbusse bestellen 


die Fluggäste an Bord begrüßen, Plätze zuweisen, ggf. die Boarding Cards kontrollieren 


die Einrichtungen des Flugzeugs und Notfalleinrichtungen erklären und vorführen sowie das Verhalten in Notfällen erläutern 


in Notfällen Fluggäste nach Notfallplan versorgen, z. B. beim Anlegen von Atemmasken oder Schwimmwesten behilflich sein, Feuerlöscher bedienen und Notrutschen einsetzen 


mindestens zweisprachige Durchsagen im Flugzeug durchführen 


vorbereitete Mahlzeiten und Getränke zusammenstellen und servieren 


Duty-Free und sonstige Waren an Bord des Flugzeuges verkaufen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


51422 Servicefachkräfte im Luftverkehr – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5153 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs


5164 Luftverkehrskaufleute
SchlüsselTitel
5153Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs
5164Luftverkehrskaufleute

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Kurztitel

Servicefachkräfte im Luftverkehr

4Berufsuntergruppe

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