Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Fahrzeugführer/innen im Flugverkehr, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern und die in der übergeordneten Systematikposition „523 Fahrzeugführung im Flugverkehr„ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe steuern Luftfahrzeuge, wie z. B. Hubschrauber oder Heißluftballons.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
alle notwendigen Flugunterlagen sichten, z. B. Wettermeldungen überprüfen und die Wetterlage beurteilen
Flugrouten festlegen, Flugdaten mit Auftraggebern abstimmen, Passagierlisten weiterleiten
vorgeschriebene Checks durchführen, die Instrumente überprüfen, das Fluggerät auf Betriebssicherheit prüfen
Flüge steuern, dabei die Systeme ordnungsgemäß und sachgerecht bedienen und präzise navigieren
bei Störungen schnell und besonnen die erforderlichen Maßnahmen einleiten
die Flugsicherungsfreigaben befolgen
organisatorische Tätigkeiten ausführen, z. B. vorgeschriebene Berichte erstellen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
52383-100 Flugnavigator/in
52383-101 Privathubschrauberführer/in (PHPL)
52383-102 Hubschrauberführer/in
52383-103 Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))
52383-104 Freiballonführer/in
52383-105 Luftschiffführer/in
52383-106 Ballonfahrer/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Berufsflugzeugführer/in (CPL (A))(52313)