Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




52383 Fahrzeugführer/innen im Flugverkehr (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) – komplexe Spezialistentätigkeiten

Inhalt:


Diese Systematikposition umfasst alle Fahrzeugführer/innen im Flugverkehr, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern und die in der übergeordneten Systematikposition „523 Fahrzeugführung im Flugverkehr„ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe steuern Luftfahrzeuge, wie z. B. Hubschrauber oder Heißluftballons.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


alle notwendigen Flugunterlagen sichten, z. B. Wettermeldungen überprüfen und die Wetterlage beurteilen 


Flugrouten festlegen, Flugdaten mit Auftraggebern abstimmen, Passagierlisten weiterleiten 


vorgeschriebene Checks durchführen, die Instrumente überprüfen, das Fluggerät auf Betriebssicherheit prüfen 


Flüge steuern, dabei die Systeme ordnungsgemäß und sachgerecht bedienen und präzise navigieren 


bei Störungen schnell und besonnen die erforderlichen Maßnahmen einleiten 


die Flugsicherungsfreigaben befolgen 


organisatorische Tätigkeiten ausführen, z. B. vorgeschriebene Berichte erstellen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):


52383-100 Flugnavigator/in


52383-101 Privathubschrauberführer/in (PHPL)


52383-102 Hubschrauberführer/in


52383-103 Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))


52383-104 Freiballonführer/in


52383-105 Luftschiffführer/in


52383-106 Ballonfahrer/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Berufsflugzeugführer/in (CPL (A))(52313)
SchlüsselTitel
52313Piloten/Pilotinnen und Verkehrsflugzeugführer/innen – komplexe Spezialistentätigkeiten

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Ballonfahrer/in
  • Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))
  • Flugnavigator/in
  • Freiballonführer/in
  • Hubschrauberführer/in
  • Luftschiffführer/in
  • Privathubschrauberführer/in (PHPL)

Kurztitel

Fahrzeugführer Flugverk.(ssT)-Spezialist

5Berufsgattung

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