Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe steuern Schiffe sowohl auf hoher See als auch auf Binnengewässern und in Häfen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Schiffsfahrt planen, dabei Seehandbücher und Navigationsunterlagen einsetzen 


den Seeraum überwachen, Schiffe navigieren und manövrieren, die technischen Einrichtungen auf der Brücke bedienen und überwachen 


beim Laden und Löschen von Gütern mitwirken, den Ladevorgang überwachen, für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung sorgen 


die Transportpapiere überprüfen, Zollformalitäten bei Grenzüberschreitungen erledigen 


technische Anlagen, Maschinen und Bordsysteme bedienen, die Wartung des Schiffes sowie seiner Einrichtungen und Ausrüstungen überwachen 


den Arbeitseinsatz im Schiffsbetrieb und die Ausbildung an Bord planen und koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


5241 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen


5242 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr

Gegenüberstellung

Keine Daten gefunden
 

Stichwörter

Keine Daten gefunden

Kurztitel

Fahrzeugführung im Schiffsverkehr

3Berufsgruppe

Zur Standardansicht wechseln Standardansicht