Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Bau- und Transportgeräteführung. Sie planen und koordinieren den Einsatz, die Wartung und Reparatur von Baumaschinen bzw. verwalten in Bauhöfen den Baumaschinen- bzw. Baugerätepark.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


den Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -anlagen planen und überwachen 


Kräne, Erd- und Tiefbaugeräte bzw. Erdbaumaschinen auf deren arbeitssicheren Zustand prüfen 


die Instandhaltung und -setzung von Baumaschinen, -geräten und -anlagen veranlassen 


Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern 


Kostenentwicklung und Arbeitsleistung überwachen, die Einhaltung von Terminen sicherstellen 


die Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten, Auftraggebern, Drittfirmen und Behörden koordinieren 


für die Einhaltung der  Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sorgen 


die Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


52593 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
Nicht einzubeziehende Positionen:


3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
SchlüsselTitel
3119Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Bau-, Transportgeräteführung

4Berufsuntergruppe

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