Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Bau- und Transportgeräteführung. Sie planen und koordinieren den Einsatz, die Wartung und Reparatur von Baumaschinen bzw. verwalten in Bauhöfen den Baumaschinen- bzw. Baugerätepark.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
den Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -anlagen planen und überwachen
Kräne, Erd- und Tiefbaugeräte bzw. Erdbaumaschinen auf deren arbeitssicheren Zustand prüfen
die Instandhaltung und -setzung von Baumaschinen, -geräten und -anlagen veranlassen
Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern
Kostenentwicklung und Arbeitsleistung überwachen, die Einhaltung von Terminen sicherstellen
die Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten, Auftraggebern, Drittfirmen und Behörden koordinieren
für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sorgen
die Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
52593 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
Nicht einzubeziehende Positionen:
3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur