Inhalt:
Angehörige dieser Berufe beraten und unterstützen die Betriebsleitung hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Sie sorgen für Brandschutzmaßnahmen, die Erste Hilfe bei Notfällen, entwickeln und implementieren zudem Sicherheitssysteme, verfassen Stellungnahmen und Gutachten über sicherheitstechnische Fragen oder koordinieren Rettungseinsätze.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Arbeitsplätze, Arbeitsstätten und Arbeitsabläufe hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung untersuchen sowie Risiken analysieren und minimieren
sicherheitstechnische Prüfungen von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln und sicherheitstechnischen Anlagen, z. B. Absaug- und Sprinkleranlagen, durchführen
die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gerätesicherheitsgesetz und Chemikaliengesetz überwachen
Arbeitsunfälle erfassen, auswerten und protokollieren, Vorschläge zur Beseitigung von Gefahren und für Verbesserungsmaßnahmen der Arbeitsbedingungen erarbeiten
die Betriebsleitung beraten, das sicherheitsbewusste Verhalten der Beschäftigten fördern, mit Behörden, wie der Gewerbeaufsicht, zusammenarbeiten
Stellungnahmen und Gutachten für Betriebe, Behörden, Gerichte und private Verbraucher/innen erstellen
Sicherheitskonzepte erarbeiten und erproben, Methoden und Verfahren für das Sicherheitsmanagement weiterentwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
53122 Berufe in Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
53123 Berufe in Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten
53124 Berufe in Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
4232 Gewässer-, Immissionsschutz- und Abfallbeauftragte
4233 Strahlenschutzbeauftragte
5331 Berufe in der Gewerbeaufsicht