Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




6319 Führungskräfte – Tourismus und Sport

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben im Bereich Tourismus und Sport. Sie leiten z. B. ein Reisebüro bzw. -unternehmen, ein Fremdenverkehrsamt oder ein Sportzentrum.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


betriebliche Prozesse in Reisebüros bzw. -unternehmen inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern 


Fremdverkehrsaktivitäten eines Fremdenverkehrsortes oder einer Region leiten, Attraktivität des Ortes, z. B. durch Entwickeln kultureller Angebote wie Festspiele oder Stadtfeste, erhöhen 


Firmenniederlassungen von z. B. Reiseveranstaltern oder Mietwagenfirmen am Flughafen leiten, den Kontakt zur Flughafenverwaltung pflegen 


Sport- und Freizeitzentren leiten und die Auswahl der Angebote der Einrichtung steuern 


Markt und Konkurrenz im jeweiligen Geschäftsbereich beobachten, Werbemaßnahmen festlegen und prüfen 


Kontakt zu Kunden und Kundinnen, Geschäftspartnern und -partnerinnen, Verwaltungen und zur Presse aufbauen und pflegen, Betrieb in der Öffentlichkeit präsentieren 


das Budget festlegen und verwalten, Ausgaben kontrollieren und einen effizienten Ressourceneinsatz sicherstellen 


die Mitarbeiter/innen auswählen, anleiten, ihre Leistungen kontrollieren und für ihre Weiterbildung sorgen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


63194 Führungskräfte – Tourismus und Sport
Nicht einzubeziehende Positionen:


6329 Aufsichts- und Führungskräfte – Hotellerie
SchlüsselTitel
6329Aufsichts- und Führungskräfte – Hotellerie

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Führung - Tourismus und Sport

4Berufsuntergruppe

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