Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




712 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Bedienstete von Interessenorganisationen

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben bei gesetzgebenden Körperschaften sowie bei Interessenorganisationen und üben betriebsinterne Wahlämter aus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


den Vorsitz übernehmen oder an den Verfahren gesetzgebender Körperschaften und von Verwaltungsräten von nationalen, staatlichen, regionalen oder lokalen Regierungen oder gesetzgebenden Versammlungen teilnehmen 


die Politik nationaler, staatlicher, regionaler oder lokaler Regierungen bestimmen, formulieren und leiten 


Gesetze, öffentliche Regelungen und Bestimmungen formulieren, ratifizieren, ändern oder aufheben 


Interessenorganisationen, Städte oder Gemeinden leiten, vertreten und in ihrem Namen handeln, Mitarbeiter/innen anweisen und die termin-, fach- und sachgerechte Erledigung der Aufgaben verantworten 


Verhandlungen mit anderen Gesetzgebern und Vertretern von Interessengruppen zwecks Ausgleich verschiedener Interessen führen, politische Richtlinien formulieren 


Aktivitäten, Politiken und Praktiken eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal- und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen planen, leiten und koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


7121 Angehörige gesetzgebender Körperschaften


7122 Leitende Bedienstete von Interessenorganisationen


7123 Betriebsinterne Wahlämter
Nicht einzubeziehende Positionen:


711 Geschäftsführung und Vorstand


731 Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung
SchlüsselTitel
711Geschäftsführung und Vorstand
731Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Angeh. gesetzgeb. Körp., Interessenorg.

3Berufsgruppe

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