Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben bei gesetzgebenden Körperschaften sowie bei Interessenorganisationen und üben betriebsinterne Wahlämter aus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
den Vorsitz übernehmen oder an den Verfahren gesetzgebender Körperschaften und von Verwaltungsräten von nationalen, staatlichen, regionalen oder lokalen Regierungen oder gesetzgebenden Versammlungen teilnehmen
die Politik nationaler, staatlicher, regionaler oder lokaler Regierungen bestimmen, formulieren und leiten
Gesetze, öffentliche Regelungen und Bestimmungen formulieren, ratifizieren, ändern oder aufheben
Interessenorganisationen, Städte oder Gemeinden leiten, vertreten und in ihrem Namen handeln, Mitarbeiter/innen anweisen und die termin-, fach- und sachgerechte Erledigung der Aufgaben verantworten
Verhandlungen mit anderen Gesetzgebern und Vertretern von Interessengruppen zwecks Ausgleich verschiedener Interessen führen, politische Richtlinien formulieren
Aktivitäten, Politiken und Praktiken eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal- und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen planen, leiten und koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
7121 Angehörige gesetzgebender Körperschaften
7122 Leitende Bedienstete von Interessenorganisationen
7123 Betriebsinterne Wahlämter
Nicht einzubeziehende Positionen:
711 Geschäftsführung und Vorstand
731 Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung