Inhalt:
Angehörige dieser Berufe sind hauptsächlich mit der Verfolgung von Straftaten betraut. Sie leiten die Ermittlungen für Verfahren und erheben, falls eine Straftat vorliegt, Anklage vor Gericht. Dort fungieren sie als Vertreter/in der Anklage.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Strafanzeigen und Strafanträge entgegennehmen
sämtliche belastende und entlastende Umstände beim Verdacht einer strafbaren Handlung ermitteln
Ermittlungsverfahren einleiten und führen, z. B. die Kriminalpolizei mit der Durchführung der eigentlichen Ermittlungsarbeit beauftragen
gegebenenfalls eigene Ermittlungen, z. B. bei Kapitalverbrechen durchführen, Beschuldigte und Zeugen bzw. Zeuginnen vernehmen
Gutachten, z. B. zur Schuldfähigkeit oder Verkehrstüchtigkeit, beauftragen
über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Anklageerhebung entscheiden
Strafbefehlsanträge bei Gericht einreichen
die Anklage in der Hauptverhandlung vertreten, das Schlussplädoyer mit Beantragung der Verurteilung oder Freisprechung des/der Angeklagten halten
gerichtliche Entscheidungen bzw. rechtskräftige Urteile vollstrecken, z. B. schriftliche Ladungen zum Strafantritt veranlassen oder den Aufschub anordnen
Verurteilungen an das vom Bundesamt der Justiz geführte Bundeszentralregister und das vom Kraftfahrtbundesamt geführte Verkehrszentralregister weiterleiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
73144 Staatsanwälte/-anwältinnen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
7325 Berufe in der Justizverwaltung