Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




7314 Staatsanwälte/-anwältinnen

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe sind hauptsächlich mit der Verfolgung von Straftaten betraut. Sie leiten die Ermittlungen für Verfahren und erheben, falls eine Straftat vorliegt, Anklage vor Gericht. Dort fungieren sie als Vertreter/in der Anklage.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Strafanzeigen und Strafanträge entgegennehmen 


sämtliche belastende und entlastende Umstände beim Verdacht einer strafbaren Handlung ermitteln 


Ermittlungsverfahren einleiten und führen, z. B. die Kriminalpolizei mit der Durchführung der eigentlichen Ermittlungsarbeit beauftragen 


gegebenenfalls eigene Ermittlungen, z. B. bei Kapitalverbrechen durchführen, Beschuldigte und Zeugen bzw. Zeuginnen vernehmen 


Gutachten, z. B. zur Schuldfähigkeit oder Verkehrstüchtigkeit, beauftragen 


über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Anklageerhebung entscheiden 


Strafbefehlsanträge bei Gericht einreichen 


die Anklage in der Hauptverhandlung vertreten, das Schlussplädoyer mit Beantragung der Verurteilung oder Freisprechung des/der Angeklagten halten 


gerichtliche Entscheidungen bzw. rechtskräftige Urteile vollstrecken, z. B. schriftliche Ladungen zum Strafantritt veranlassen oder den Aufschub anordnen 


Verurteilungen an das vom Bundesamt der Justiz geführte Bundeszentralregister und das vom Kraftfahrtbundesamt geführte Verkehrszentralregister weiterleiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


73144 Staatsanwälte/-anwältinnen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


7325 Berufe in der Justizverwaltung
SchlüsselTitel
7325Berufe in der Justizverwaltung

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Staatsanwälte/-anwältinnen

4Berufsuntergruppe

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