Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




8139 Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe. Sie leiten Abteilungen, Funktionseinheiten, Stationen bzw. Rettungszentralen, organisieren die Betriebsabläufe und planen den Personaleinsatz.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


das Personal eines Pflegebereichs, einer Pflegeeinrichtung oder einer Station führen 


eine Pflegestation oder Funktionseinheit leiten und organisieren 


Pflegekonzepte entwickeln und evaluieren, Pflegemodelle zur Sicherstellung eines hohen Pflegestandards umsetzen 


Pflegeplanung und -dokumentation koordinieren und überwachen 


Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements konzipieren und organisieren 


administrative Abläufe wie Budgetplanung, Berichterstellung und Aufwendungen für Betriebsgüter, Ausrüstung und Dienstleistungen kontrollieren 


die Rekrutierung, Einstellung und Weiterbildung von Personal leiten und durchführen 


pflegerische Dienste untereinander und mit anderen relevanten Diensten innerhalb und außerhalb der jeweiligen Einrichtung koordinieren und integrieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


81393 Aufsichtskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe


81394 Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
Nicht einzubeziehende Positionen:


8219 Führungskräfte – Altenpflege
SchlüsselTitel
8219Führungskräfte – Altenpflege

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht,Führung-Krankenpfl.,Rettungsd.

4Berufsuntergruppe

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