Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




815 Tiermedizin und Tierheilkunde

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in den Bereichen Tiermedizin und Tierheilkunde.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Klein-, Groß- und Nutztiere untersuchen und behandeln, Tierbesitzer/innen über Behandlungsmethoden sowie die richtige Ernährung und Haltung von Tieren beraten 


Tierseuchen, Parasiten und Zoonosen (auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten) bekämpfen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung anordnen bzw. durchführen 


bei der Verarbeitung und Produktion tierischer Lebensmittel den Herstellungsprozess lebensmittelhygienisch überwachen, z. B. Laboruntersuchungen durchführen 


in der veterinärmedizinischen Forschung mitwirken, Forschungsberichte verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


8150 Tierärzte/-ärztinnen (ohne Spezialisierung)


8151 Tierärzte/-ärztinnen für Groß- und Nutztiere


8152 Tierärzte/-ärztinnen für Haus- und Heimtiere


8153 Tierheilpraktiker/innen


8158 Berufe in der Tiermedizin und Tierheilkunde (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)


8159 Führungskräfte – Tiermedizin und Tierheilkunde
Nicht einzubeziehende Positionen:


115 Tierpflege
SchlüsselTitel
115Tierpflege

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Tiermedizin und Tierheilkunde

3Berufsgruppe

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