Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




8150 Tierärzte/-ärztinnen (ohne Spezialisierung)

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe diagnostizieren und behandeln Krankheiten und Verletzungen von verschiedenen Tieren oder erbringen professionelle Dienstleistungen für kommerzielle Firmen, die biologische und pharmazeutische Produkte herstellen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Klein-, Groß- und Nutztiere untersuchen, das Krankheitsbild ermitteln und medizinisch behandeln 


Labor-, Röntgen-, Ultraschalluntersuchungen durchführen oder vornehmen lassen 


Operationen durchführen, Wunden verbinden und Knochenbrüche einrichten 


geburtshilfliche und zahnärztliche Dienstleistungen für Tiere erbringen 


Tiere impfen und auf Infektionskrankheiten testen, den Ausbruch von Tierinfektionskrankheiten an die Behörden melden 


Medikamente verabreichen bzw. verschreiben  


nicht mehr behandelbare Tiere einschläfern 


Kunden und Kundinnen hinsichtlich Gesundheit, Hygiene, Fütterung, Tierpflege und Zuchttauglichkeit beraten 


Tierseuchen, Parasiten und Zoonosen (auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten) bekämpfen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung anordnen bzw. durchführen 


bei der Verarbeitung und Produktion tierischer Lebensmittel den Herstellungsprozess lebensmittelhygienisch überwachen, z. B. Laboruntersuchungen durchführen 


verabreichte Medikation sowie Therapie der Tiere dokumentieren, Arztberichte und ärztliche Gutachten anfertigen 


in der veterinärmedizinischen Forschung mitwirken, Forschungsberichte verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


81504 Tierärzte/-ärztinnen (ohne Spezialisierung) – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8159 Führungskräfte – Tiermedizin und Tierheilkunde
SchlüsselTitel
8159Führungskräfte – Tiermedizin und Tierheilkunde

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Tierärzte/-ärztinnen (o.S.)

4Berufsuntergruppe

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