Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




8439 Führungskräfte – Hochschullehre und -forschung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben in der Hochschullehre und -forschung. Sie planen, leiten, koordinieren und evaluieren die allgemeinen Aktivitäten von Hochschulen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die laufenden Geschäfte an Hochschulen und Akademien planen, leiten und koordinieren 


die Aktivitäten und erzielten Ergebnisse der Hochschule kontrollieren und entsprechende Berichte vorlegen 


Ziele, Strategien, Politiken und Programme für die Hochschule festlegen und implementieren 


Budget verwalten und festlegen, Ausgaben kontrollieren und einen effizienten Ressourceneinsatz sicherstellen 


über die Verteilung von Grundstücken und Räumen sowie von zugewiesenen Stellen und Mitteln entscheiden 


die Leistung der Hochschule im Vergleich zu den festgelegten Zielen und Richtlinien überwachen und evaluieren 


Kommissionen, z. B. für Studium und Lehre, für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, für Planung und Haushalt, Raum- und Bauangelegenheiten, leiten 


die Sitzungen von Konzil, Senat, Ausschüssen und Kommissionen einberufen, leiten und deren Beschlüsse vollziehen 


die Auswahl von Professoren leiten bzw. genehmigen 


die Hochschule nach außen repräsentieren 


die Einhaltung der relevanten Gesetze und Bestimmungen durch die Hochschule sicherstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


84394 Führungskräfte – Hochschullehre und -forschung
Nicht einzubeziehende Positionen:


2719 Führungskräfte – Technische Forschung und Entwicklung
SchlüsselTitel
2719Führungskräfte – Technische Forschung und Entwicklung

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Führung - Hochschullehre und -forschung

4Berufsuntergruppe

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