Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Lehrkräfte in der Musikpädagogik, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe entwickeln die musikalischen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen, regen sie zu musikalischer Betätigung an und fördern ihre Persönlichkeitsentfaltung. Sie arbeiten in außerschulischen Bildungseinrichtungen oder bieten musikpädagogische Angebote in Kindergärten an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
die jeweilige individuelle musikalische Begabung prüfen, beobachten und fördern, musikalische Veranlagung der Kinder und Jugendlichen erkennen und beurteilen
Kindern und Jugendlichen Instrumentalunterricht erteilen
in der Vorschulerziehung zum Spielen auf Orff-Instrumentarium, Bambus-, Blockflöte, Klavier, Cembalo, Klavichord, Violine oder Violoncello anleiten
mit Kindern tanzen, singen und musizieren
Musikveranstaltungen, z. B. Konzerte, Prüfungen, Wettbewerbe, musikpädagogisch vorbereiten und organisieren
Eltern beraten, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie sie Lieder, Geräusche, Reime und Tänze in den gemeinsamen Tagesablauf mit dem Kind einflechten können
andere Erzieher/innen auf dem Gebiet der Musikerziehung anleiten und fortbilden
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
84413-100 Facherzieher/in - Musik
84413-102 Musikfacherzieher/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Erzieher/in(83113)
Musiklehrer/in(84412)
Musikpädagoge/-pädagogin(84414)