Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




9449 Aufsichts- und Führungskräfte – Theater-, Film- und Fernsehproduktion

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben bei Theater-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie koordinieren die Arbeiten in sämtlichen Bereichen von Bühnenbetrieben, Rundfunkanstalten oder Festspielen bzw. übernehmen sowohl die kaufmännische als auch die künstlerische Leitung.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Theater, Opern- und Schauspielhäuser, Rundfunkanstalten, Orchesterbetriebe, Festspiele oder Ähnliches verwalten und leiten


den Spielplan bzw. das Programm unter Berücksichtigung des Etats, der technischen Gegebenheiten des Hauses und der Möglichkeiten der Ensembles gestalten 


Inszenierungs- bzw. Aufnahmekonzept sowie Art, Umfang, finanzielle und personelle Ausstattung und Zeitplan der jeweiligen Produktion ausarbeiten 


Einhaltung der Drehpläne überwachen, Änderungen am Drehplan hinsichtlich terminlicher, organisatorischer und finanzieller Auswirkungen beurteilen 


die Finanzplanung bzw. den jährlichen Haushaltplan erstellen und über die Freigabe von Geldern für Neuinszenierungen entscheiden 


Führungskräfte, Künstler/innen und weitere Fachkräfte einstellen sowie über Gagen und Vertragszeiträume verhandeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


94493 Aufsichtskräfte – Theater-, Film- und Fernsehproduktion


94494 Führungskräfte – Theater-, Film- und Fernsehproduktion
Nicht einzubeziehende Positionen:


9459 Aufsichtskräfte – Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik


9469 Aufsichtskräfte – Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite
SchlüsselTitel
9459Aufsichtskräfte – Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik
9469Aufsichtskräfte – Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht,Führung-TheaterFilm,Fernsehprod

4Berufsuntergruppe

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