Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben bei Theater-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie koordinieren die Arbeiten in sämtlichen Bereichen von Bühnenbetrieben, Rundfunkanstalten oder Festspielen bzw. übernehmen sowohl die kaufmännische als auch die künstlerische Leitung.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Theater, Opern- und Schauspielhäuser, Rundfunkanstalten, Orchesterbetriebe, Festspiele oder Ähnliches verwalten und leiten
den Spielplan bzw. das Programm unter Berücksichtigung des Etats, der technischen Gegebenheiten des Hauses und der Möglichkeiten der Ensembles gestalten
Inszenierungs- bzw. Aufnahmekonzept sowie Art, Umfang, finanzielle und personelle Ausstattung und Zeitplan der jeweiligen Produktion ausarbeiten
Einhaltung der Drehpläne überwachen, Änderungen am Drehplan hinsichtlich terminlicher, organisatorischer und finanzieller Auswirkungen beurteilen
die Finanzplanung bzw. den jährlichen Haushaltplan erstellen und über die Freigabe von Geldern für Neuinszenierungen entscheiden
Führungskräfte, Künstler/innen und weitere Fachkräfte einstellen sowie über Gagen und Vertragszeiträume verhandeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
94493 Aufsichtskräfte – Theater-, Film- und Fernsehproduktion
94494 Führungskräfte – Theater-, Film- und Fernsehproduktion
Nicht einzubeziehende Positionen:
9459 Aufsichtskräfte – Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik
9469 Aufsichtskräfte – Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite