Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




946 Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe entwerfen Bühnenbilder und Kostüme oder setzen Entwürfe malerisch und plastisch um. Sie verwalten den Fundus, fertigen bzw. beschaffen Requisiten oder koordinieren die Arbeiten bei der Planung und Realisierung von Bühnen- bzw. Szenenbildern, Requisiten, Kostümen und Maske für Theater-, Film-, Fernsehproduktionen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Requisiten, Dekorationsteile und Bühnenbilder entwerfen, zeichnen und modellieren, Entwürfe besprechen und anschließend herstellen 


die künstlerischen Absichten der Bühnenbildner/innen durch plastische und malerische Gestaltung umsetzen 


in Absprache mit dem Kostümbildner/der Kostümbildnerin über das Material, die Schnittführung und eventuelle Besonderheiten eines Kostüms entscheiden  


Kostüme für einzelne Darsteller/innen zusammenstellen und bereitlegen und den Fundus verwalten 


die fach- und termingerechte Beschaffung, Fertigstellung sowie Qualitätssicherung der Ausstattung zu den Proben- und Spielterminen sicherstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


9461 Berufe in der Bühnen- und Kostümbildnerei


9462 Berufe in der Requisite


9469 Aufsichtskräfte – Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite
Nicht einzubeziehende Positionen:


944 Theater-, Film- und Fernsehproduktion


945 Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik
SchlüsselTitel
944Theater-, Film- und Fernsehproduktion
945Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite

3Berufsgruppe

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