Hochschulgebäude sind Nichtwohngebäude, die der Lehre und Forschung an Hochschulen (auch Kunst-, Musik-, Sport-, Bundeswehr-, Fachhochschulen, pädagogischen, philosophisch-theologischen und kirchlichen Hochschulen) dienen. Hierzu zählen nicht Hochschulkliniken und Sportgebäude.
Hierzu gehören nicht: Wohnheime für Studenten (s. 7117 30) Hochschulkliniken (s. 7151 15, 7159 70) Büro- und Verwaltungsgebäude (s. 7153) Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (s. 7157) Volkshochschulgebäude (s. 7159 29) Universitätsbibliotheksgebäude (s. 7159 55) Sportgebäude (s. 7159 8)
Hochschulgebäude