Hochschulgebäude für Lehrzwecke enthalten überwiegend Lehrräume (z.B. Hörsäle, Übungs-, Seminar-, Praktikumsräume u. Ä.), Räume, die ausschließlich der Forschung dienen, sind in ihnen nicht vorhanden. Hierzu gehören: Hochschulgebäude 56) Hörsaalgebäude 56) Praktikumsgebäude 56) Seminargebäude 56) ---------- 56) Soweit Hochschulgebäude für Lehrzwecke.
Hochschulgebäude für Lehrzwecke