Straßenbrücken sind Überführungen einer Straße oder eines Weges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder eine Erdmulde mit einer lichten Weite zwischen den beiden Widerlagern von 2 und mehr Metern. Hierzu zählen auch Hochstraßen. Hierzu gehören: Brücken 1) Fußgängerüberwege Hochstraßen Hochkreisel Kombinierte Straßen- und Schienenbahnbrücken Straßenüberführungen Viadukte 1)
Hierzu gehören nicht: Überführungen unter 2 Meter lichter Weite von Straßen (s. 7511 10) Brücken von land- und forstwirtschaftlichen Wegen (s. 7515 40) Schienenbahnbrücken (s. 7515 70) ---------- 1) Soweit Straßenbrücken.
Straßenbrücken (ohne Brücken von land- und forstwirtschaftlichen Wegen), Hochstraßen