Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Schlachthäusern, in denen Geflügel geschlachtet, zugerichtet und verpackt wird – Herstellung von frischem oder gefrorenem Geflügelfleisch in Einzelportionen – Auslassen von Geflügelfetten – Gewinnung von Federn und Daunen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verpacken von Fleisch (s. 82.92.0)
Schlachten v.Geflügel
Schlachten von Geflügel