Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch – Herstellung von Fleischerzeugnissen wie: ● Salami, "Andouillettes", Zervelatwurst, Bologneser Wurst und anderen Würsten, Pasteten, Fleisch in Aspik, Schmalzfleisch und anderen Fleischkonserven, Kochschinken
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von gefrorenen oder anders haltbar gemachten zubereiteten Fleisch- und Geflügelfertiggerichten (s. 10.85.0) – Herstellung von Fleischsuppen und -brühen (s. 10.89.0) – Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren (s. 46.32.0) – Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr (s. Abteilung 56) – Verpacken von Fleisch (s. 82.92.0)
Fleischverarbeitung