Diese Unterklasse umfasst: – Konservierung von Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Gefrieren, Tiefkühlen, Trocknen, Kochen, Räuchern, Salzen, Einlegen in Lake, Verarbeitung zu Konserven usw. – Herstellung von Erzeugnissen aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Kochfisch, Fischfilets, Fischrogen, Kaviar, Kaviarersatz usw. – Herstellung von Fischmehl als Nahrungsmittel für Menschen oder als Futtermittel – Herstellung von nicht genießbaren Mehlen und Extrakten von Fischen und anderen Wassertieren – Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung – Verarbeitung von Seealgen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verarbeitung und Haltbarmachung von Fisch auf Fischereifahrzeugen (s. 03.11.0) – Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen (s. 10.11.0) – Herstellung von Ölen und Fetten aus Meerestieren (s. 10.41.0) – Herstellung von gefrorenen oder anders haltbar gemachten zubereiteten Fischfertiggerichten (s. 10.85.0) – Herstellung von Fischsuppen (s. 10.89.0) – Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr (s. Abteilung 56)
Fischverarbeitung