Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bindfäden, Tauwerk, Seilen und Kabeln aus Textilfasern, -streifen o. Ä., auch imprägniert, mit Gummi oder Kunststoffen beschichtet, überzogen oder umhüllt – Herstellung von geknüpftem Netzwerk aus Netzgarn, Tauwerk oder Seilen – Herstellung von Erzeugnissen aus Seilen oder Netzwerk: Fischernetze, Fender, Entladekissen, Stroppen, mit Metallringen besetzte Seile und Kabel usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Haarnetzen (s. 14.19.0) – Herstellung von Drahtseilen (s. 25.93.0) – Herstellung von Keschern für die Sportfischerei (s. 32.30.0)
H.v.Seilerwaren
Herstellung von Seilerwaren