Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bekleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder, einschließlich Arbeitsschutzkleidung wie Lederschürzen für Schweißer.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Pelzbekleidung (s. 14.20.0) – Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 32.30.0) – Herstellung von feuerbeständiger Schutzkleidung (s. 32.99.0)
H.v.Lederbekleidung
Herstellung von Lederbekleidung