Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Pelzwaren: ● Pelzbekleidung, -besatz und -zubehör ● zusammengesetzte Pelzfelle wie "ausgelassene" Pelzfelle, Platten, Matten, Streifen usw. ● verschiedene Waren aus Pelzfellen: Brücken, Teppiche, nichtausgestopfte Sitzkissen, Poliertücher für den industriellen Bedarf
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erzeugung von rohen Pelzfellen (s. 01.4, 01.70.0) – Herstellung von rohen Fellen und Häuten (s. 10.11.0) – Herstellung von Pelzimitationen (gewebten oder gewirkten Hochflorgeweben) und künstlichem Pelzwerk (s. 13.20.0, 13.91.0) – Herstellung von Pelzkappen und -mützen (s. 14.19.0) – Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz (s. 14.19.0) – Zurichten und Färben von Fellen (s. 15.11.0) – Herstellung von Stiefeln und Schuhen mit Pelzbesatz (s. 15.20.0)
H.v.Pelzwaren
Herstellung von Pelzwaren