Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schuhen aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen Verfahren einschließlich Gießverfahren, a. n. g. – Herstellung von Schuhteilen aus Leder: Oberteile und Teile davon, Lauf- und Innensohlen, Absätze usw. – Herstellung von Zugstiefeln, Gamaschen u. Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Schuhen aus Textilfasern ohne Sohle (s. 14.19.0) – Herstellung von Schuhteilen aus Holz (z. B. Absätze und Leisten) (s. 16.29.0) – Herstellung von Absätzen und Sohlen für Gummistiefel und -schuhe sowie von anderen Gummiteilen für Schuhe (s. 22.19.0) – Herstellung von Kunststoffteilen für Schuhe (s. 22.29.0) – Herstellung von Skischuhen (s. 32.30.0) – Herstellung von orthopädischen Schuhen (s. 32.50.2)
H.v.Schuhen
Herstellung von Schuhen