Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Metallskeletten und Gerüsten für den Bau (Türme, Masten, Fachwerk, Brücken usw.) und von Teilen dafür – Herstellung von Metallskeletten für Industrie und Gewerbe (Tragwerke für Hochöfen, Hebe- und Fördervorrichtungen usw.) – Herstellung von vorgefertigten Metallgebäuden: ● Bauhütten, Ausstellungsbauelemente usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Dampfkesseln für Schiffe und Kraftwerke (s. 25.30.0) – Herstellung von montiertem Gleismaterial (s. 25.99.3) – Herstellung von Schiffssegmenten (s. 30.11.0)
H.v.Metallkonstruktionen
Herstellung von Metallkonstruktionen