Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von Telefon- und Datenkommunikationsgeräten mit einer kabelgestützten oder kabellosen Signalübertragung wie Geräte für Hörfunk- und Fernsehsendeeinrichtungen und für die leitungsgebundene und die leitungslose Kommunikation. Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Telefon- und Faxgeräten, einschließlich Anrufbeantworter – Herstellung von schnurlosen Telefongeräten – Herstellung von Mobiltelefonen – Herstellung von Funkrufempfängern – Herstellung von Telefonvermittlungseinrichtungen – Herstellung von Nebenstellenanlagen (PBX-Anlagen) – Herstellung von Datenübertragungseinrichtungen wie Router, Brücken und Gateways – Herstellung von Sende- und Empfangsantennen – Herstellung von Kabel-TV-Geräten – Herstellung von Studio- und Sendegeräten für den Hör- und Fernsehfunk, einschließlich Fernsehkameras – Herstellung von Modems (Übertragungsgeräte) für die Telekommunikation – Herstellung von Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräten und Feuermeldern, bei denen ein Signal an die Kontrollstation übertragen wird – Herstellung von Rundfunk- und Fernsehsendegeräten – Herstellung von Infrarot-Kommunikationsgeräten (z. B. Fernbedienungsgeräte)
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektronischen Bauelementen und Baugruppen für Kommunikationsgeräte, darunter interne/externe Computer-Modems (s. 26.12.0) – Herstellung von bestückten Leiterplatten (s. 26.12.0) – Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (s. 26.20.0) – Herstellung von Multifunktionsbürogeräten mit mindestens einer der folgenden Funktionen: Drucken, Scannen, Kopieren, Faxen (s. 26.20.0) – Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik (s. 26.40.0) – Herstellung von GPS-Geräten (s. 26.51.1) – Herstellung von elektronischen Anzeigetafeln (s. 27.90.0) – Herstellung von Verkehrssignalanlagen, z. B. Verkehrsampeln (s. 27.90.0)
H.v.Gerät.u.Einr.d. Telekomm.technik
H.v.Gerät.u.Einr.d.Telekomm.technik
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik