Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Lichtleitfaserkabeln für die Datenübertragung und die Direktübertragung von Bildern
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Glasfasern oder Litzen (s. 23.14.0) – Herstellung von Lichtleitfaserkabelsätzen oder von Installationsmaterial mit Anschlüssen oder anderen Vorrichtungen (Zuordnung je nach vorgesehenem Einsatzbereich, z. B. 26.11.9)
H.v.Glasfaserkabeln
Herstellung von Glasfaserkabeln