Diese Unterklasse umfasst: – Bau von Autobahnen, Landstraßen, Straßen und Wegen – Belagsarbeiten an Straßen, Brücken und Tunneln: ● Asphaltieren bzw. Pflastern von Straßen und Wegen ● Markierung von Straßen u. Ä. – Anbringen von Leitplanken, Verkehrszeichen u. Ä. an Straßen – Baustellenabsicherung beim Straßenbau – Bau von Rollbahnen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Montage von Straßenbeleuchtungen und elektrischen Signalanlagen (s. 43.21.0) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. Gruppe 71.1) – Projektmanagement für Bauvorhaben (s. Gruppe 71.1)
Bau von Straßen