Diese Gruppe umfasst: – Tätigkeiten von Handelsvertretern, Handelsmaklern und allen anderen Großhändlern, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben – Zusammenbringen von Käufern und Verkäufern von Waren oder Besorgung von Handelsgeschäften im Namen eines Auftraggebers, auch über das Internet – Großhandelstätigkeiten von Auktionshäusern, auch im Internet
Diese Gruppe umfasst nicht: – Großhandel auf eigene Rechnung (s. 46.2, 46.3, 46.4, 46.5, 46.6, 46.7, 46.9) – Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe (s. Abteilung 47) – Einzelhandel durch Handelsvertreter nicht in Verkaufsräumen (s. 47.99.9)
Handelsvermittlung